Auditierung des kommunalen Bevölkerungsschutzes

Aufgabenträger des Bevölkerungsschutzes in Deutschland sind der Bund für den Zivilschutz, die Länder und die (Land-) Kreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und in der Regel auch den Rettungsdienst sowie die Gemeinden für den Brandschutz, die Hilfeleistung und die allgemeine Gefahrenabwehr.

Neue Herausforderungen im Bevölkerungsschutz

Da der Zivilschutz Anfang der 2000er Jahre in den Hintergrund getreten war, wurde der Bevölkerungsschutz im allgemeinen Bewusstsein lange als Hauptaufgabe der (Land-)Kreise und kreisfreien Städte betrachtet. Dies hat sich mit den Krisen und Großschadensereignisse der vergangenen Jahre geändert. Es hat sich gezeigt, dass die Kommunen durch die Aufgabe der allgemeinen Gefahrenabwehr einen Beitrag zum Bevölkerungsschutz leisten müssen, der über die Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr für den Brandschutz und die Hilfeleistung hinausgeht.

Aufgaben der kommunalen Ebene

Die Kommunen sind zunächst dort zuständig, wo die jeweiligen Landesgesetze keine Übernahme der Einsatzleitung durch den (Land-)Kreis rechtfertigen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn keine einheitliche Koordination der Maßnahmen durch den (Land-)Kreis erforderlich ist. Bei zahlreichen Krisen in der Vergangenheit, z. B. in der COVID-19-Pandemie oder der Gasmangellage nach dem russischen Angriff auf die Ukraine, waren genau diese Voraussetzungen nicht gegeben – trotzdem mussten sich die Kommunen vorbereiten und Maßnahmen treffen. Auch bei großen Schadensereignissen ist eine Übernahme der Einsatzleitung durch den (Land-)Kreis nicht garantiert. So musste etwa die Gemeinde Braunsbach in Baden-Württemberg die Maßnahmen nach einer verheerenden Sturzflut im Jahr 2016 selbst koordinieren.

Unterstützung für rechtssicheres Handeln

Hieraus resultiert ein weites und umfangreiches Aufgabenfeld für die Kommunen. Bei einem Audit des kommunalen Bevölkerungsschutzes werden die durch die Kommunen getroffenen und eingeleiteten Maßnahmen zur Erfüllung dieser Aufgaben überprüft und mögliche Defizite analysiert. Die Grundlage bildet eine landesspezifische Einteilung der kommunalen Aufgaben in Pflichtaufgaben, empfohlene und erweiterte Aufgaben. Aus dem Audit resultieren Vorschläge, welche zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden müssen, welche Maßnahmen forciert werden sollten und welche Maßnahmen ggf. zurückgestellt werden können.

Ablauf des Audits

Die Basis des Audits bildet im ersten Schritt die Dokumentation der getroffenen Maßnahmen durch die Kommune – in der Regel in Form von Konzepten für beispielsweise Starkregen oder Evakuierungen. Diese werden gesichtet, um den Umfang der Vorbereitungen zu überblicken und Lücken zu identifizieren. Hierbei erfolgt auch ein Abgleich mit den jeweils gültigen Landesgesetzen, -erlassen und -konzepten. Die resultierenden Feststellungen werden dokumentiert.

Im zweiten Schritt werden in einem Workshop mit den Projektbeteiligten aus Verwaltung und Feuerwehr die Ergebnisse des ersten Schrittes dargestellt. In verschiedenen Phasen des Workshops wird anschließend geprüft, ob weitere Lücken vorhanden sind oder ob im Gegenteil einige Lücken gar nicht bestehen, sondern die Maßnahmen nur nicht ausreichend dokumentiert sind. Weiterhin werden die resultierenden Maßnahmen priorisiert, um einen Fahrplan für die Aufgaben in den kommenden Jahren zu erhalten. Durch die Protokollierung des Workshops werden auch die Ergebnisse des zweiten Schrittes festgehalten.

Die Ergebnisse der beiden Schritte werden abschließend in einem Gutachten zusammengefasst und der Kommune zur Verfügung gestellt. Dieses Gutachten beschreibt den aktuellen Stand der Kommune bei der Wahrnehmung der Aufgaben im Bevölkerungsschutz. Fortschritte, die in der Vergangenheit erzielt wurden, können so gegenüber Politik und Bevölkerung transparent dargestellt werden. Gleichzeitig werden ggf. vorhandene Lücken aufgezeigt und Maßnahmen priorisiert, mit denen diese Lücken geschlossen werden können. Das Gutachten dient damit auch als Entscheidungshilfe für politische Entscheidungsträger, die auf dieser Grundlage über ggf. erforderliche zusätzliche Stellen und Mittel für den Bevölkerungsschutz entscheiden können.

Fazit

Die neuen Herausforderungen im Bevölkerungsschutz betreffen auch die Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Ein Audit des kommunalen Bevölkerungsschutzes stellt Rechtssicherheit her, in dem die Aufgaben der Kommune im Bevölkerungsschutz bestimmt und deren Erfüllung durch die Kommune bewertet werden. Hieraus lässt sich ein Fahrplan für Politik und Verwaltung ableiten, welche Maßnahmen mit welcher Priorität erforderlich sind.