Feuerwehrbedarfsplanung in Baden-Württemberg

Feuerwehreinsatz

Die Feuerwehrbedarfsplanung ist ein Instrument zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr. Sie gewährleistet, dass der Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung in einer Kommune den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und effizient organisiert sind. Ferner trägt die Feuerwehrbedarfsplanung dazu bei, zukünftige Entwicklungen wie das Wachstum von Städten oder Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur frühzeitig einzubeziehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Rechtliche Grundlage der Feuerwehrbedarfsplanung in Baden-Württemberg

Zwar schreibt das Feuerwehrgesetz (FwG) des Landes Baden-Württemberg nicht explizit die Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes vor, jedoch hat laut § 3 Abs. 1 S. 1 FwG jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Um diesem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können, wird ein Planungsdokument benötigt, auf dessen Grundlage die Definition des Begriffes leistungsfähige Feuerwehr sowie deren benötigte Ausrüstung fachlich fundiert dargelegt wird. Ein solches Dokument stellt der Feuerwehrbedarfsplan dar.

Die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes ist somit nicht unmittelbare Pflicht aus dem Gesetz, dient jedoch der Umsetzung dessen und schafft Rechtssicherheit.

Weitere Aufgaben der Gemeinden nach FwG

Neben der Pflicht zur Aufstellung und Ausrüstung einer leistungsfähigen Feuerwehr haben die Gemeinden gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 FwG:

  • die Feuerwehrangehörigen einheitlich zu bekleiden, persönlich auszurüsten sowie aus- und fortzubilden,
  • die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen sowie die Einrichtungen und Geräte zur Kommunikation zu beschaffen und zu unterhalten,
  • für die ständige Bereithaltung von Löschwasservorräten und sonstigen, der technischen Entwicklung entsprechenden Feuerlöschwasservorräten und sonstigen, der technischen Entwicklung entsprechenden Feuerlöschmitteln zu sorgen,
  • die für die Aus- und Fortbildung und Unterkunft der Feuerwehrangehörigen sowie für die Aufbewahrung der Ausrüstungsgegenstände erforderlichen Räume und Plätze zur Verfügung zu stellen und
  • die Kosten der Einsätze zu tragen, sofern nichts anderes bestimmt ist.

Auch diese Aufgaben, insbesondere die Anforderungen an die Aus- und Fortbildung, die Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen (Einsatzfahrzeuge und -mittel), die Löschwasserversorgung sowie die erforderlichen Räume und Plätze (Standorte der Feuerwehr) werden durch die Feuerwehrbedarfsplanung konkretisiert.

Normative Grundlagen der Feuerwehrbedarfsplanung in Baden-Württemberg

Anders als viele andere Bundesländer hat das Land Baden-Württemberg keine Rechtsverordnung für die Beurteilung der örtlichen Verhältnisse und über die entsprechenden Anforderungen an eine leistungsfähige Feuerwehr erlassen. Als Unterstützung für die Feuerwehrbedarfsplanung werden den Gemeinden jedoch die Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg und des Innenministeriums, mitgetragen von Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag aus dem Januar 2008 an die Hand gegeben.

Kerninhalte der Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sind:

  • Die Notwendigkeit einer gemeindespezifischen, risikoorientierten Planung.
  • Die vorrangige Beschränkung der Hinweise auf den Bebauungszusammenhang im Sinne eines Ortsteils.
  • Den Vorrang der gemeindespezifischen Risikobewertung vor den in den Hinweisen festgelegten Bemessungswerten, speziell den Eintreffzeiten.
  • Der Grundsatz, dass die Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit ausgeschöpft werden sollen.
  • Die Definition von Mindeststandards der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr unter Einbeziehung der direkt angrenzenden Nachbarkommunen auf der Grundlage von standardisierten Szenarien (Standardszenarien) für den Brandeinsatz und für die Technische Hilfeleistung.
  • Die Festlegung der Bemessungswerte Eintreffzeit, Einsatzkräfte und Einsatzmittel für die Standardszenarien.
  • Richtwerte für die Eintreffzeiten von Sonderfahrzeugen und -einheiten unabhängig von den Standardszenarien.
  • Richtwerte für die Vorhaltung von Sonderfahrzeugen und -einheiten auf Landesebene.

Die Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr bieten daher eine wertvolle Richtschnur, ersetzen jedoch nicht eine fachlich fundierte Feuerwehrbedarfsplanung auf dem Stand der Technik.

Muster für die Feuerwehrbedarfsplanung

Über die Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr hinaus wurde vom Innenministerium Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den Kreisbrandmeistern und den Feuerwehrkommandanten der Stadtkreise ein Muster-Feuerwehrbedarfsplan erstellt. Dieses gliedert sich in die Teile Gemeindestruktur, Feuerwehrstruktur und ggf. Abteilungsstrukturen, individuelle Bewertung des örtlichen Risikos sowie Fahrzeug-Konzeption. Das Muster kann eine Hilfestellung bei der Fahrzeugbeschaffung bieten, insbesondere für kleinere Gemeinden mit nur einem Feuerwehrstandort. Für ein umfassendes und nachvollziehbares Planungsvorgehen fehlen jedoch wesentliche Bestandteile wie die Bewertung der Standortstruktur und der Gebietsabdeckung, des Personal- und Qualifikationsbedarfs sowie die Einbeziehung der Tagesverfügbarkeit.

Fazit

Die Feuerwehrbedarfsplanung in Baden-Württemberg stellt sicher, dass der Brandschutz und die technische Hilfeleistung gesetzeskonform und effizient organisiert sind. Sie berücksichtigt aktuelle und zukünftige Herausforderungen, insbesondere das Bevölkerungswachstum und infrastrukturelle Veränderungen. Während das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG BW) keine explizite Verpflichtung zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes vorsieht, dient ein solcher Plan der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und schafft Rechtssicherheit.

Die Feuerwehrbedarfsplanung orientiert sich an normativen Vorgaben wie z. B. den Empfehlungen des Landesfeuerwehrverbandes sowie des Innenministeriums. Sie umfasst eine detaillierte Gefahren- und Risikoanalyse, eine Bestandsaufnahme der Feuerwehr und einen Soll-Ist-Vergleich, um Optimierungsmaßnahmen abzuleiten.

Ein zentrales Dilemma der Feuerwehrbedarfsplanung ist die Balance zwischen einer optimalen Leistungsfähigkeit und den finanziellen Einschränkungen vieler Kommunen. Die gesetzlichen und normativen Anforderungen fordern eine gut ausgestattete Feuerwehr mit einer schnellen Reaktionsfähigkeit, jedoch stehen viele Gemeinden unter erheblichem finanziellen Druck. Die Herausforderung besteht darin, trotz knapper Haushaltsmittel eine funktionierende Gefahrenabwehr sicherzustellen.

Interkommunale Zusammenarbeit und die Optimierung der Ressourcenverteilung können eine Lösung bieten, um die Kosten zu senken, ohne die Einsatzbereitschaft zu gefährden. Ebenso kann eine fundierte Feuerwehrbedarfsplanung helfen, Investitionen gezielt zu steuern und die vorhandenen Mittel effizient einzusetzen. Dennoch bleibt der finanzielle Spielraum oft begrenzt, sodass Priorisierungen notwendig sind. Die Feuerwehrbedarfsplanung hilft hierbei, indem sie die Priorisierung fachlich begründet und nachvollziehbar darstellt.

Letztlich ist die Feuerwehrbedarfsplanung ein essenzielles Instrument, um trotz wirtschaftlicher Herausforderungen eine schlagkräftige Feuerwehr zu gewährleisten. Eine durchdachte Planung, ergänzt durch einen Blick über den Tellerrand, trägt dazu bei, sowohl Sicherheitsanforderungen als auch finanzielle Realitäten bestmöglich in Einklang zu bringen.