Investitionsstau: Feuerwehrhäuser im Spannungsfeld der kommunalen Haushaltslage

Gerätehaus

Das Kommunalpanel 2024 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) belegt erneut deutlich, dass die Städte und Gemeinden bundesweit weiterhin von der bestehenden Substanz leben und der Investitionsstau zunehmend größer wird. Dies betrifft mit einem geschätzten Investitionsstau von 16,3 Mrd. Euro auch die Feuerwehr und den Katastrophenschutz. Greifbar wird dieser Investitionsstau zumeist an den Feuerwehrhäusern, welche häufig in den 60er- und 70er-Jahren gebaut wurden und dem heutigen Flächenbedarf einer Feuerwehr sowie den Anforderungen der Unfallversicherungsträger nicht gerecht werden.

Das Feuerwehrhaus, als zentrale Anlaufstelle für Einsätze und Ausbildung, spielt für die Sicherheit der Einsatzkräfte eine entscheidende Rolle. Doch wie können heutige Sicherheitsstandards gewährleistet werden, wenn die Feuerwehrhäuser nicht hierfür ausgelegt sind? Hier bietet die DGUV-Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ eine wertvolle Orientierung für das Ableiten vorübergehender Kompensationsmaßnahmen. Diese müssen jedoch mittelfristig durch umfangreiche bauliche Maßnahmen abgelöst werden. Ist nicht nur ein Feuerwehrhaus betroffen, stellt dies eine besondere Herausforderung im Hinblick auf die Umsetzung und die kommunale Finanzlage dar.

Warum ist Sicherheit im Feuerwehrhaus so wichtig?

Nach § 3 der DGUV-Regel 105-49 sind die Träger der Feuerwehr für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der im Feuerwehrdienst Tätigen verantwortlich. An Feuerwehrhäuser werden besondere Anforderungen gestellt, da sich für die Einsatzkräfte insbesondere im Alarmfall besondere Gefahren ergeben. Diese resultieren vordergründig wegen der Eile und gegebenenfalls einsetzender Hektik der Einsatzkräfte im Alarmfall. Rutsch-, Stolper- und Stoßgefahren auf den Alarmwegen führen hierbei zu einem erhöhten Verletzungsrisiko. Besondere Gefahren bestehen in der Fahrzeughalle, da bei unzureichenden Sicherheitsabständen oder Laufwegen, welche vor die Einsatzfahrzeuge führen, die Möglichkeit besteht, dass Einsatzkräfte durch ausrückende Einsatzfahrzeuge überrollt oder eingequetscht werden. Des Weiteren können Einsatzkräfte im Rahmen ihrer Tätigkeit an der Einsatzstelle mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen, was ohne Hygienekonzepte und einer entsprechenden baulichen Schwarz-Weiß-Trennung im Feuerwehrhaus zu einer Kontaminationsverschleppung führen kann.

Ist-Zustand erfassen, Kompensationsmaßnahmen festlegen, strategische Gesamtplanung aufstellen

Zunächst ist mittels Standortbegehungen der Ist-Zustand der Feuerwehrhäuser zu erfassen und ein Abgleich mit den Anforderungen an einen sicheren Einsatz- und Übungsdienst durchzuführen. Die DGUV-Information 205-008 stellt hierfür einen geeigneten Leitfaden dar, nach welchem die wesentlichen Mängel in und am Feuerwehrhaus erfasst werden können.

Nach erfolgter Erfassung aller Defizite sind zunächst kurzfristig durchzuführende Kompensationsmaßnahmen festzulegen, welche die Sicherheit im Einsatz- und Übungsdienst verbessern und die Gefährdung der Einsatzkräfte auf ein akzeptables Maß reduzieren. Hierzu gehören beispielhaft das Markieren von Stolper- und Stoßgefahren mit Warnmarkierungen, das Markieren von Laufwegen und Stellplätzen in der Fahrzeughalle oder das Festlegen von organisatorischen Regelungen (bspw. durch Dienstanweisungen).

Aufgrund der Tatsache, dass die meisten Feuerwehrhäuser in den 60er- und 70er-Jahren gebaut wurden und sich der erforderliche Flächenbedarf für Fahrzeughalle, Umkleiden, Werkstätten, Schulungsraum etc. seitdem deutlich gestiegen ist, schließt sich die Frage an, ob statt einer umfassenden Sanierung der Neubau eine geeignetere Lösung darstellt. Insbesondere wenn der bauliche Handlungsbedarf für mehrere Feuerwehrhäuser gegeben ist, ist eine strategische Gesamtplanung erforderlich, um eine langfristige Planungssicherheit zu ermöglichen und die Haushaltsmittel effektiv einzusetzen. Teil der gesamtstrategischen Planung ist dabei auch, ob durch die räumliche Zusammenlegung von Einheiten der Feuerwehr in ein neues gemeinsames Feuerwehrhaus Synergieeffekte erzielt werden können. Hierfür ist eine Standortanalyse unerlässlich, um weiterhin die Einhaltung der Schutzziele zu ermöglichen.

Fazit: Sicherheit durch Expertise

Die DGUV-Information 205-008 liefert eine solide Grundlage, um Feuerwehrhäuser sicher zu gestalten. Doch um die individuellen Anforderungen eines Standortes zu berücksichtigen und mögliche Sicherheitslücken zu schließen, ist die Einbindung eines externen Gutachters essenziell. Besonders dann, wenn umfassender Handlungsbedarf an mehreren Feuerwehrhäusern besteht, ist eine langfristige gesamtstrategische Planung zwingend erforderlich. Durch diese lassen sich die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel effektiv nutzen, ad hoc Maßnahmen vermeiden und sukzessive die Anforderungen der Unfallversicherungsträger, aber auch aus den einschlägigen Normen erfüllen.