„Wasser marsch!“ – Löschwasser in der Bedarfsplanung
Nach den Feuerwehrgesetzen der Länder ist die Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung Aufgabe der Gemeinde. Das Löschwasser stellt eine zentrale Ressource für die Brandbekämpfung bei den meisten Einsätzen dar und wird zumeist aus dem Trinkwassernetz über Hydranten bezogen. Das Bestreben der Trinkwasserversorger, das Trinkwasser im Leitungsnetz in hoher Qualität vorzuhalten, was durch einen möglichst kleinen Leitungsdurchmesser und eine geringe Anzahl an Hydranten ermöglicht wird, steht konträr zu den Anforderungen der Feuerwehr an die Löschwasserversorgung. Für eine effektive Brandbekämpfung ist eine leistungsfähige Löschwasserversorgung (Löschwassermenge) und eine möglichst große Anzahl an Hydranten erforderlich, um schnellstmöglich und mit geringem Personalaufwand eine Wasserversorgung aufzubauen. Mit der durch die antwortING Beratende Ingenieure PartGmbB entwickelten Analyse zur Löschwassersituation kann zum einen die Erfüllung der Pflichtaufgabe hinsichtlich der Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung nachgewiesen und zum anderen bei unterversorgten Bereichen Maßnahmen zur Kompensation identifiziert werden.
Grundlage zur Ermittlung der Anforderungen an die Löschwasserversorgung
Das Arbeitsblatt W 405 des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) stellt den anerkannten Stand der Technik hinsichtlich der Anforderungen bei der Bereitstellung von Löschwasser über die öffentliche Trinkwasserversorgung dar. Dabei ergibt sich für den Grundschutz der im 300-Meter-Radius um ein Gebäude nachzuweisende Löschwasserbedarf aus der baulichen Nutzung nach § 17 Baunutzungsverordnung sowie der Gefahr der Brandausbreitung in Abhängigkeit von der überwiegenden Bauart. Es bestehen Anforderungen zwischen 48 m³ und 192 m³ pro Stunde. Dieser Löschwasserbedarf muss über einen Zeitraum von zwei Stunden sichergestellt sein.
Analyse der Löschwassersituation und Ableitung von Kompensationsmaßnahmen
Für die Analyse der Löschwassersituation wird zunächst der Löschwasserbedarf anhand des Arbeitsblattes W 405 räumlich differenziert für das Gemeindegebiet bestimmt (Soll-Zustand). Diesem wird die Löschwassersituation im Gemeindegebiet auf Basis von Daten des Trinkwasserversorgers zur Lage und Leistungsfähigkeit der Hydranten gegenübergestellt. Durch den Soll-Ist-Abgleich lassen sich mittels Geoinformationssystem die Defizite räumlich differenziert ermitteln. Ausgehend vom Umfang der Defizite sind Maßnahmen zur Kompensation zu planen. Grundlegend eignen sich hierfür Löschwasserbehälter nach DIN 14230 oder Löschteiche nach DIN 14210. Die erforderliche Anzahl an Löschwasserbehältern beziehungsweise Löschteichen sowie deren erforderliche Leistungsfähigkeit ergibt sich dabei direkt aus dem Soll-Ist-Abgleich.
Löschwasser abseits von Siedlungsflächen
Quantitative Anforderungen an die Löschwasserversorgung abseits der Siedlungsflächen bestehen nicht. Für Fahrzeugbrände, insbesondere Brände von Lastkraftwagen, auf Landes- oder Bundesstraßen sowie der Bundesautobahn, oder für Wald- und Vegetationsbrände besteht jedoch meist ein erhöhter Löschwasserbedarf. Die Feuerwehr muss für diese Bereiche in der Lage sein, die für die Brandbekämpfung erforderliche Löschwassermenge eigenständig zur Einsatzstelle zu befördern. Hierfür sind Tanklöschfahrzeuge zur Einrichtung eines Pendelverkehrs oder Fahrzeuge für die Herstellung einer Wasserversorgung über lange Wegstrecken mittels Schlauchleitungen erforderlich. Die vorzuhaltenden Ressourcen sind in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen im Rahmen des Fahrzeugkonzeptes im Brandschutzbedarfsplan und unter Berücksichtigung der überörtlichen Hilfe sowie der Ressourcen des (Land-)Kreises zu berücksichtigen.
Fazit
Die Anforderungen an das Trinkwassernetz für Löschzwecke sind grundsätzlich mittels öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und dem Trinkwasserversorger zu fixieren. Zur räumlich differenzierten Ermittlung der unterversorgten Bereiche und zur Ableitung bedarfsgerechter Maßnahmen zur Kompensation sind eine Analyse der Löschwassersituation sowie die fachliche Bewertung der Ergebnisse zwingend erforderlich. Nur hierdurch lässt sich die zielgerichtete Aufwendung von finanziellen Mitteln für die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen und damit die Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgabe der Gemeinde zur Sicherstellung einer angemessenen Löschwasserversorgung gewährleisten.