Standortplanung für überörtliche Einrichtungen

Sammlung von Wappen der Feuerwehr in NRW

Eine Aufgabe der Landkreise im Bevölkerungsschutz ist die Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Kommunen. Hierfür unterhalten sie Einheiten und Einrichtungen, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht (z. B. § 4 Abs. 1. Satz 1 BHKG NRW). Bei diesen Einrichtungen handelt es sich um sogenannte Feuerwehrtechnische Zentralen (FTZ), Kreisbrandschutzzentren (KBSZ) oder Gefahrenabwehrzentren. Diese unterstützen die kreisangehörigen in der Aus- und Fortbildung, der Gerätewartung, aber auch in Form von Einsatzunterstützung durch Sondereinsatzmittel.

Herausforderungen für Feuerwehrtechnische Zentralen und Kreisbrandschutzzentren

Die Anforderungen im Bevölkerungsschutz sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – sowohl aufgrund einer veränderten Gefährdungslage, z. B. durch klimatische, politische oder technische Veränderungen als auch durch höhere Ansprüche an die Leistungsquantität und -qualität des Bevölkerungsschutzes. Vielerorts können die bestehenden FTZ und KBSZ den an sie gerichteten Anforderungen nicht mehr gerecht werden: Übungsmittel und -anlagen für die realitätsnahe Aus- und Fortbildung, z. B. Brandübungsanlagen oder Schrottfahrzeuge, werden nicht vorgehalten. Die Flächen sind unzureichend und entsprechen bereits für den aktuellen Aufgabenumfang in der Gerätewartung nicht mehr den Normen und Regeln des Arbeitsschutzes. Der Personalkörper ist zu gering dimensioniert, insbesondere wenn Einsatzmittel für den überörtlichen Bedarf außerhalb der Arbeitszeiten durch Rufbereitschaften besetzt werden.

In diesen Fällen ist eine Neu-Konzeptionierung, ausgehend von den bestehenden Einrichtungen hin zu einem Gefahrenabwehrzentrum, angezeigt. Grundlage hierfür bilden die Bedarfe der Kommunen aus der Brandschutzbedarfsplanung und die Bedarfe des Landkreises aus der Katastrophenschutzbedarfsplanung. Ergänzend ist eine Bedarfsermittlung bei den Stakeholdern, also bei den Feuerwehren, den Ordnungsämtern, der Kreisverwaltung und den Hilfsorganisationen im Landkreis sinnvoll.

Wesentliche Grundlagen für die Konzeptionierung eines Gefahrenabwehrzentrums

Auf Basis der Bedarfsermittlung wird die erforderliche Aufgabenwahrnehmung eines Gefahrenabwehrzentrums abgeleitet. Diese wiederum wird mit einem Raum- und Personalkonzept hinterlegt. Eine besondere Herausforderung stellt die Ermittlung eines geeigneten Standortes dar. Hier muss der erforderliche Flächenbedarf zuzüglich möglichst großer Reserven zur Verfügung stehen, darüber hinaus muss der Schutz vor Naturkatastrophen bestmöglich gewährleistet sein. Vor allem aber muss das gesamte Kreisgebiet in möglichst kurzer Zeit erreicht werden können. Zwei Parameter sind hierbei zu berücksichtigen:

  • Erreichbarkeit des Kreisgebietes durch die Einsatzunterstützung des Gefahrenabwehrzentrums
  • Erreichbarkeit des Gefahrenabwehrzentrums durch die Bedarfsträger, d. h. insbesondere die Feuerwehren der Kommunen, für die Nutzung des Serviceangebotes

Für beide Parameter sind wiederum Prüfparameter erforderlich. Im Hinblick auf die Einsatzunterstützung können dies die erreichte Bevölkerung oder die erreichten Siedlungsflächen sein. Im Hinblick auf die Nutzung des Serviceangebotes kann etwa der Anteil der Feuerwehrstandorte, der in einem Einzugsgebiet von 30 Minuten Fahrzeit liegt, einen Prüfparameter bilden.

Weiche Standortfaktoren: Mehr als nur Zahlen und Karten

Über die ingenieurtechnische Bestimmung eines optimalen Standortes anhand der Prüfparameter hinaus bleibt die Standortauswahl jedoch eine Herausforderung. So müssen auch Grundsatzfragen beantwortet werden, z. B:

  • Sollen ländliche Bereiche mit geringen Gefahrenabwehrressourcen Vorzug erhalten oder urbane Gebiete mit hohem Gefahrenpotenzial?
  • Sollen die Gemeinden und Feuerwehren als Bedarfsträger bei der Standortanalyse gleichwertig berücksichtigt werden, oder soll eine Gewichtung anhand der Einwohnerzahl oder Mitgliederzahl vorgenommen werden?
  • Kann an dem auf Grundlage der Prüfparameter (harte Standortfaktoren) bestimmten Standort ausreichend Personal für die Besetzung der erforderlichen Stellen gefunden werden?

Fazit: Warum eine fundierte Planung unerlässlich ist

Die Wahl eines geeigneten Standortes für ein Gefahrenabwehrzentrum erfordert daher nicht nur Kenntnisse im Umgang mit Geoinformationssystemen, sondern auch die Berücksichtigung weicher Standortfaktoren, die auf den ersten Blick nicht unbedingt offensichtlich sind. Dabei stellt die Auswahl eines geeigneten Standortes nur einen Baustein in der Konzeptionierung eines Gefahrenabwehrzentrums dar. Ohne eine Konzeptionierung der Kreiseinrichtungen für den Bevölkerungsschutz besteht jedoch immer das Risiko, dass die Bedarfe der Stakeholder nur unzureichend abgebildet werden. Dies bedeutet im besten Fall höhere Kosten für die Kommunen, die dann Werkstätten und Einsatzmittel für sich und ohne Ausnutzung von Synergieeffekten unterhalten müssen. Im ungünstigen Fall, wird der Bevölkerungsschutz im Landkreis entschieden geschwächt, da wichtige Werkstätten und Einsatzmittel nicht vorgehalten werden.

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