Die Grundlage funktionierender Notfallversorgung
Kurz erklärt
Ein Rettungsdienstbedarfsplan legt fest, wie viele Rettungswachen, Fahrzeuge und wie viel Personal ein Rettungsdienstbereich braucht, um Hilfsfristen zuverlässig einzuhalten. Er richtet sich an Landkreise, kreisfreie Städte und Träger des Rettungsdienstes, die ihre Notfallversorgung rechtssicher und zukunftsfest planen müssen. Am Ende erhalten Sie einen gutachterlichen Bedarfsplan nach Landesrecht, gestützt auf GIS-Analysen, Hilfsfristauswertung und die Erfahrung aus zahlreichen Projekten.
Ein Rettungsdienstbedarfsplan – je nach Bundesland auch Rettungsdienstbereichsplan oder Bedarfsplan für die Notfallrettung – ist die Grundlage einer funktionierenden Notfallversorgung in Stadt und Land. Er bewertet Versorgungsdichte, Hilfsfristen, Standortverteilung und Personalbedarf und leitet daraus konkrete Maßnahmen ab.
Wir erstellen Bedarfsplanungen nach den landesrechtlichen Vorgaben und medizinischen Fachstandards – mit modernen Datenanalysen, GIS-Auswertungen und der Erfahrung aus zahlreichen Projekten, auch in interkommunalen und grenzübergreifenden Strukturen.
So stellen Träger ihren Rettungsdienst rechtssicher und leistungsfähig auf – abgestimmt auf die regionalen Anforderungen und die demografische Entwicklung.
Das erhalten Sie
- gutachterlicher Rettungsdienstbedarfsplan (RDBP) oder Gutachten zum RDBP nach Landesrecht und kommunalen Vorgaben
- GIS-gestützte Hilfsfrist-, Standort- und Personalbedarfsanalyse
- Maßnahmen- und Standortkonzept für Wachen und Fahrzeuge
- Abstimmung mit Krankenkassen
- Begleitung von Verhandlungen mit den Kostenträgern
- Vorbereitung von Vergabeunterlagen
- Beteiligungsverfahren von im Rettungsdienst beauftragten und beteiligten Organisationen
Bedarfsplan im Überblick
| Kriterium | Ohne Bedarfsplan | Mit antwortING-Bedarfsplan |
|---|---|---|
| Hilfsfristerreichung | Nicht datengestützt nachweisbar | GIS-gestützt berechnet und dokumentiert |
| Standortwahl | An gewachsenen Strukturen orientiert | An Versorgungsdichte und Bedarf ausgerichtet |
| Kostenträger & Vergabe | Verhandlung ohne belastbare Grundlage | Abgestimmtes Konzept als Verhandlungsbasis |

