Brandschutz­bedarfsplanung
Leistungen · Feuerwehr

Brandschutzbedarfsplanung

belastbare Grundlage statt Bauchgefühl

Was ein Brandschutzbedarfsplan leistet

Kurz erklärt

Ein Brandschutzbedarfsplan ist die gutachterliche Grundlage, mit der Kommunen Personal, Fahrzeuge und Standorte ihrer Feuerwehr bedarfsgerecht und rechtssicher aufstellen. Er richtet sich an Städte, Gemeinden und Landkreise, die ihre Gefahrenabwehr auf eine belastbare Datenbasis statt auf Schätzungen stellen wollen. Am Ende erhalten Sie ein landesrechtskonformes Gutachten mit Schutzzielen, Risikoanalyse und konkreten, finanzierbaren Handlungsempfehlungen – abgestimmt mit Verwaltung, Wehrführung und Politik.

Der Brandschutzbedarfsplan – auch Feuerwehrbedarfsplan, Bedarfs- und Entwicklungsplan oder im weiteren Sinne Risikoanalyse – ist das zentrale Steuerungsinstrument Ihrer Feuerwehr. Er hält die örtliche Gefahrenlage fest, prüft die bestehenden Strukturen und leitet daraus klare, bedarfsorientierte Empfehlungen ab.

Wir erstellen ihn nach dem aktuellen Stand der Technik und den landesspezifischen Vorgaben – datengestützt und im engen Austausch mit Verwaltung, Wehrführung, Politik und Gremien. Neben den rechtlichen Anforderungen zählt für uns, was sich vor Ort umsetzen und finanzieren lässt und von allen Beteiligten mitgetragen wird.

So bekommen Sie Planungs- und Investitionssicherheit – als Grundlage für Standortwahl, Fahrzeugbeschaffung, Personalbemessung und die Weiterentwicklung Ihrer Gefahrenabwehr.

Das erhalten Sie

  • gutachterlicher Brandschutzbedarfsplan nach Landesvorgabe
  • Schutzziel-, Risiko- und Strukturanalyse
  • Maßnahmen- und Investitionsfahrplan für Standorte, Fahrzeuge und Personal

Bedarfsplan im Überblick

KriteriumOhne BedarfsplanMit antwortING-Bedarfsplan
Rechtliche GrundlageEinzelentscheidungen ohne belastbare DatenbasisGutachten nach Landesvorgabe, rechtssicher begründet
InvestitionenFahrzeuge und Personal nach ErfahrungswertBedarfsgerecht hergeleitet und finanzierbar
Gremien & PolitikDiskussion ohne gemeinsame GrundlageAbgestimmt mit Verwaltung, Wehrführung und Politik

Sprechen Sie uns an

Miteinander zum Erfolg

Unser gemeinsamer Weg zum Ergebnis.
In sechs klaren Schritten – von der ersten Frage bis zur Übergabe.

Auftaktworkshop

Auftaktworkshop

Im gemeinsamen Auftakt klären wir Status quo, Ziele und Strategie, vereinbaren den Kommunikationsplan und legen den Projektablauf fest.

Häufige Fragen

Wie unterscheiden sich Brandschutzbedarfsplan, Gefahrenabwehrplan, Bedarfs- und Entwicklungsplan und Feuerwehrbedarfsplan?
Die Begriffe Brandschutzbedarfsplan, Gefahrenabwehrplan, Bedarfs- und Entwicklungsplan und Feuerwehrbedarfsplan werden synonym verwendet. Die Nomenklatur für die Bedarfsplanung im Feuerwehrwesen richtet sich nach den Brandschutzgesetzen oder den geltenden Verordnungen der Länder. So lautet die Bezeichnung in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen Brandschutzbedarfsplan. In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein lautet die Bezeichnung Feuerwehrbedarfsplan. Die Bezeichnung in den Ländern Hessen und Saarland lautet Bedarfs-und Entwicklungsplan und im Land Thüringen Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan. Im Land Brandenburg wird die Bezeichnung Gefahrenabwehrplan verwendet.
Warum ist ein Brandschutzbedarfsplan erforderlich?
Die Pflicht der Gemeinden zur Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen ergibt sich aus den Brandschutzgesetzen sowie Verordnungen der Länder Brandenburg (§ 3 Abs. 2 BbgBKG), Nordrhein-Westfalen (§ 3 Abs. 3 BHKG), Hessen (§ 3 Abs. 1 HBKG), Mecklenburg-Vorpmmern (§ 2 Abs. 1 BrSchG), Saarland (§ 3 Abs. 1 SBKG), Sachsen (§ 6 Abs. 1 SächsBRKG) Sachsen-Anhalt (§ 1 Abs. 3 MindAusrVO-FF) und Thüringen (§ 3 Abs. 1 ThürBKG). In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz (§ 11 Abs. 1 LBKG), Niedersachsen (§ 2 Abs. 1 NBrandSchG) und Schleswig-Holstein ist die Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplanes nicht verpflichtend, wird jedoch meist empfohlen, um der Pflichtaufgabe der Gemeinden zur Vorhaltung einer bedarfsgerechten und leistungsfähigen Feuerwehr nachzukommen.
Welche Informationen werden für die Erstellung eines Bedarfsplanes benötigt?
Der Bedarf an Daten ist für jedes Projekt individuell und wird mit Ihnen im Rahmen des Auftaktgespräches abgestimmt. Für die Datenerhebung erhalten Sie von uns eine Übersicht über die benötigten Daten, um Ihnen die Lieferung der Daten zu vereinfachen.
Wird die Feuerwehr in die Erstellung des Bedarfsplans eingebunden?
Zur Erfassung aller notwendigen Parameter für die Erstellung des Bedarfsplans ist die Einbindung der Feuerwehr - meist vertreten durch die Leitung der Feuerwehr - hilfreich und zielführend. Im Land Nordrhein-Westfalen ist die Beteiligung der Feuerwehr bei der Bedarfsplanung darüber hinaus nach § 3 Abs. 3 BHKG verpflichtend. Die Beteiligung der Feuerwehr erfolgt bereits bei dem Auftaktgespräch mit allen Beteiligten und erfolgt wiederkehrend über die gesamte Projektlaufzeit.
Wie lange dauert die Erstellung eines Bedarfsplans?
Die Dauer zur Erstellung eines Bedarfsplanes variiert insbesondere dadurch, ob es sich um eine rein ehrenamtliche Feuerwehr oder eine Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften beziehungsweise Berufsfeuerwehr handelt. Bei rein ehrenamtlichen Feuerwehren erfordert die Erstellung eines Bedarfsplanes von Auftragsvergabe bis zum Vorliegen des finalen Bedarfsplanes circa sechs Monate.
Welche Vorteile hat die Beratung durch antwortING bei der Bedarfsplanung?
Die antwortING Beratende Ingenieure PartGmbB bietet im Bereich der Brandschutzbedarfsplanung einen entscheidenden Mehrwert durch eine ganzheitliche, objektive und wissenschaftlich fundierte Herangehensweise. Als externer Partner bringt antwortING frische Perspektiven in Planungsprozesse ein, ohne betriebsinterne Betriebsblindheit, und sichert damit eine unvoreingenommene Bewertung der bestehenden Strukturen und zukünftigen Anforderungen. Als neutrales und unabhängiges Ingenieurbüro ist antwortING ausschließlich den Interessen der Projektziele verpflichtet und agiert frei von politischen oder institutionellen Zwängen. Die Empfehlungen basieren auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik, was eine moderne, effiziente und zukunftsfähige Bedarfsplanung gewährleistet. Durch die Vielzahl erfolgreich durchgeführter Projekte im gesamten Bundesgebiet verfügt antwortING über fundierte Erfahrungswerte, Best-Practice-Ansätze und ein ausgeprägtes Verständnis für regionale Besonderheiten und gesetzliche Rahmenbedingungen. Eigene, praxiserprobte Analysemethoden ermöglichen eine fundierte Datenerhebung, nachvollziehbare Auswertung und belastbare Schlussfolgerungen. Darüber hinaus übernimmt antwortING auf Wunsch auch die Rolle eines Moderators oder Mediators, etwa bei Interessenskonflikten zwischen kommunalen Gremien, Verwaltung, Einsatzkräften oder politischen Entscheidungsträgern. Wir begleiten Sie bei allen Fragestellungen zur Gefahrenabwehr – kompetent, verständlich und lösungsorientiert.

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